Umfangreiche Immobilienbewertung notwendig? — Dipl.-Ing. Marlies Ute Hofmann
SVM e.V. · Kurzvortrag

Umfangreiche Immobilien­bewertung notwendig?

Dipl.-Ing. Marlies Ute Hofmann

Personenzertifizierte SV für Immobilienbewertung DIN 17024
Stellv. Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Cottbus
Gründerin & Leiterin der FG-Immobilienbewertung im SVM e.V.

Kurzvita

Marlies Ute Hofmann

Ausbildung: Baufacharbeiter mit Abitur, Studium Ingenieurhochschule Cottbus

Berufserfahrung: Kostenplanung (HOAI LP 6–7), Architektur- & Planungsbüro, Dozentin HWK Cottbus & TA Esslingen

Weiterbildung: SV für Immobilienbewertung (Sprengnetter), BTU Cottbus – Numerische & Angewandte Mathematik

👩‍🔬

Qualifikationen

✅ Personenzertifizierte SV (DIN 17024)

✅ Stellv. Vorsitzende Gutachterausschuss Cottbus

✅ Gutachterausschuss LK SPN/OSL

✅ Vorstand SVM e.V.

Grundsätzlich

Wer darf Immobilien bewerten?

In Deutschland darf grundsätzlich jede Person eine Immobilienbewertung erstellen.

❗ Entscheidend ist jedoch der Zweck der Bewertung.

Stufen

Unterschiedliche Qualifikationen

👤 Privatperson

  • Eigene Einschätzung möglich
  • Keine formale Qualifikation
  • Nicht rechtssicher

🏠 Immobilienmakler

  • Marktpreiseinschätzung
  • Erfahrung & Vergleichsdaten
  • Nicht gerichtsfest

🔍 Freier Sachverständiger

  • Fachliche Ausbildung & Erfahrung
  • Qualität abhängig von Qualifikation

🏅 Zertifizierter SV (DIN 17024)

  • Fachprüfung durch Zertifizierungsstelle
  • Hohe Marktanerkennung

🏛️ Öff. bestellt & vereidigt

Bestellung durch IHK/Kammer · Besonders geprüfte Fachkunde · Höchste Anerkennung bei Gerichten

Zuordnung

Wann braucht man welche Qualifikation?

AnlassErforderliche Qualifikation
Kauf / VerkaufMakler oder Sachverständiger
FinanzierungQualifizierter Sachverständiger
Erbschaft / ScheidungQualifizierter Sachverständiger
GerichtZertifizierter oder öffentlich bestellter SV

Nicht jeder darf rechtssicher bewerten — aber jeder darf eine Einschätzung abgeben!

Vergleich

Vollgutachten vs. Kurzgutachten

📘

Vollgutachten

= Rechtssicherheit

  • Gerichtliche Verfahren
  • Erbschaft / Schenkung mit Streit
  • Finanzamt-Nachweise
  • Streit zwischen Miteigentümern
  • Haftungsrelevante Fragen

Vollständig nach ImmoWertV · Gerichtsfest

📄

Kurzgutachten

= Entscheidungsorientierung

  • Kauf- / Verkaufsentscheidung
  • Preisorientierung vor Vermarktung
  • Interne Vermögensübersicht
  • Vermögensplanung ohne Rechtsstreit
  • Erste Einschätzung

Kompakt · Reduzierte Begründung · Nicht gerichtsfest

Praxis

Wann welches Gutachten?

🏡 Fall 1: Eigentümer möchte verkaufen

Eigentümerin möchte wissen, welchen Preis sie am Markt erzielen kann.

➡ Kurzgutachten
⚖️ Fall 2: Scheidung mit Vermögensstreit

Eheleute streiten über den Wert des gemeinsamen Hauses.

➡ Vollgutachten
🏦 Fall 3: Finanzierung durch Bank

Eine Immobilie soll beliehen werden. Kreditrisiko & Dokumentationspflicht.

➡ Vollgutachten / Bankbewertung
📋 Fall 4: Erbschaft ohne Streit

Familie möchte Immobilienwert zur internen Aufteilung kennen.

➡ Kurzgutachten (bei Einigkeit)
Entscheidungsregel
Je höher das rechtliche oder finanzielle Risiko, desto eher ist ein Vollgutachten erforderlich.

Kurzgutachten

= Entscheidungsorientierung

Vollgutachten

= Rechtssicherheit

Marktüberblick

Geschätzte Marktanteile in Deutschland

Branchenschätzungen basierend auf Verbands- und Markterhebungen

~50%
Formularbewertung /
Online-Bewertung
~30%
Kurzgutachten /
Kompakte Wertermittlung
~20%
Vollgutachten
(Verkehrswertgutachten)
Rechtliches

Der Begriff „Kurzgutachten"

Der Begriff ist nicht geschützt und darf im Marketing verwendet werden — solange klar erkennbar ist, dass es sich um eine vereinfachte Wertermittlung handelt.

„Kurzgutachten (kompakte Immobilienbewertung zur Marktpreisorientierung)"

Alternative Bezeichnungen

Vorläufiges Gutachten Privatgutachten Kurzbewertung Wertzertifikat Markteinschätzung Desktop-Wertgutachten Schätzgutachten Kompakte Wertermittlung Gutachterliche Stellungnahme
Nächster Termin

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„Kurzgutachtenbewertung — Eine Gratwanderung für Immobilien­sachverständige?"

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